Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ZeoAI

Stand: 13. Februar 2026

Firmenangaben: ZeoAI – Inhaber: Savas Kozluklu, Eulenweg 2, 85253 Erdweg

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ZeoAI – Inhaber: Savas Kozluklu (nachfolgend „ZeoAI“) – und ihren Kunden über Beratungs-, Analyse-, Workshop-, Schulungs-, Veranstaltungs-, Implementierungs- und Automatisierungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz, Prozessoptimierung und Digitalisierung.
  2. ZeoAI richtet ihr Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Selbstständige, Freiberufler, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen. Mit der Anmeldung oder Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er in seiner Eigenschaft als Unternehmer handelt.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ZeoAI stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Hauptvertrag (z. B. Leistungsumfang, Laufzeit, Zahlungsweise) gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. ZeoAI erbringt Beratungs-, Analyse-, Workshop-, Schulungs-, Implementierungs- und Automatisierungsleistungen, einschließlich KI-Potenzialanalysen, KI-Workshops, KI-Schulungen, KI-Kompetenz-Schulungen gemäß Art. 4 KI-VO, KI-Telefonassistenz, KI-Automatisierung sowie laufende KI-Betreuung im Rahmen von „KI as a Service“ (KlaaS).
  2. Die Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage eines Dienstvertrages (§§ 611 ff. BGB) erbracht. ZeoAI schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne eines Werkvertrages (§ 631 BGB). Dies gilt insbesondere auch für Schulungen und Workshops: ZeoAI schuldet die fachgerechte Durchführung der Schulung, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg oder eine bestimmte Qualifikation der Teilnehmer.
  3. ZeoAI ist in der Gestaltung der Leistung, Auswahl der Tools, Methoden und Subunternehmer frei, soweit der vertraglich vereinbarte Zweck gewahrt bleibt.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen. Unterbleibt dies, verlängern sich Fristen angemessen; Vergütungsansprüche bleiben bestehen.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Angebote von ZeoAI sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots (z. B. per E-Mail, elektronischer Signatur oder verbindlicher Online-Anmeldung) zustande.
  2. Bei Schulungen und Veranstaltungen kommt der Vertrag durch die verbindliche Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website zustande. Die Anmeldbestätigung per E-Mail dient als Vertragsnachweis.
  3. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot, Hauptvertrag oder auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung sofort bei Vertragsschluss fällig (Vorkasse). Bei Schulungen und Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr mit der Anmeldung fällig, sofern nicht anders angegeben.
  4. Bei Ratenzahlung gilt: Gerät der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist der gesamte Restbetrag sofort fällig. ZeoAI ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zu pausieren oder Zugänge zu sperren.
  5. Rechnungen werden ausschließlich elektronisch (per E-Mail) übermittelt.

§ 5 Besondere Bedingungen für Schulungen, Workshops und Veranstaltungen

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für alle von ZeoAI angebotenen Schulungen, Workshops, Seminare und Veranstaltungen (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“), sowohl in Präsenz als auch online.
  2. Die Teilnehmerzahl kann begrenzt sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. ZeoAI behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. Kostenfreie Teilnahme (z. B. für Netzwerkpartner) steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und begründet keinen Rechtsanspruch auf zukünftige kostenfreie Teilnahme.
  4. ZeoAI behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund (z. B. Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt, unzureichende Teilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Eine Stornierung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen bleibt die volle Zahlungspflicht bestehen. Eine Ersatzteilnahme durch eine andere Person ist nach vorheriger Abstimmung mit ZeoAI möglich.
  6. ZeoAI kann den Veranstaltungsort, das Format (Präsenz/Online) und den zeitlichen Ablauf aus sachlichen Gründen anpassen. Inhaltliche Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.
  7. Schulungsinhalte dienen der Wissensvermittlung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Wirtschaftsberatung dar. Insbesondere ersetzen Schulungen zur KI-Verordnung (EU AI Act) keine individuelle rechtliche Beratung zur Compliance im konkreten Einzelfall.
  8. Von ZeoAI ausgestellte Teilnahmezertifikate dokumentieren die Teilnahme an der Veranstaltung und die vermittelten Inhalte. Sie stellen keine behördliche Zertifizierung oder staatlich anerkannte Qualifikation dar. Die Verantwortung für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. nach Art. 4 KI-VO) liegt beim jeweiligen Unternehmen.
  9. Schulungsunterlagen und -materialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZeoAI untersagt.
  10. Die Aufzeichnung von Veranstaltungen (Audio, Video, Screenshots) durch Teilnehmer ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von ZeoAI gestattet.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag oder Angebot:

– Einmalige Leistungen (z. B. Potenzialanalyse, Workshop, Schulung): bis zum Abschluss der vereinbarten Leistung.

– Projektverträge: in der Regel 3–6 Monate Laufzeit.

– Retainer-Verträge (KI as a Service): 12 Monate Laufzeit, automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

  1. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 7 Verzug und Zurückbehaltungsrecht

  1. ZeoAI ist berechtigt, Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang zu erbringen.
  2. Bei Zahlungsverzug kann ZeoAI Zugänge zu Tools, Plattformen oder Dokumentationen sperren.
  3. Der Kunde kommt spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§ 8 Subunternehmer

ZeoAI ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Freelancer einzusetzen. Für deren Leistungen haftet ZeoAI wie für eigenes Handeln.

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Sämtliche im Rahmen des Projekts entstehenden Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Prompts, Skripte, Automatisierungen, Dokumentationen, Vorlagen, KI-Konfigurationen, Schulungsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum von ZeoAI.
  2. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung im Rahmen des Vertragszwecks.
  3. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung der Arbeitsergebnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ZeoAI ist untersagt.
  4. Bei Zahlungsverzug ruht das Nutzungsrecht bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Beträge. 

§ 10 Haftung

  1. ZeoAI haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ZeoAI nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingender gesetzlicher Haftung (z. B. Produkthaftungsgesetz).
  5. ZeoAI haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Schulungsinhalten, soweit diese allgemeine Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. EU AI Act, DSGVO) darstellen. Die Schulungsinhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
  6. ZeoAI haftet nicht für technische Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfall von Videokonferenz-Plattformen, Internetverbindung des Teilnehmers).

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nur für den Vertragszweck zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
  2. ZeoAI verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Die Datenschutzerklärung ist unter www.zeoai.de/datenschutz abrufbar.
  3. Bei Veranstaltungen werden Name, E-Mail-Adresse und Unternehmenszugehörigkeit der Teilnehmer zum Zweck der Durchführung und Nachbereitung erhoben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

§ 12 Referenzen und Testimonials

  1. ZeoAI ist berechtigt, die erbrachten Leistungen unter Nennung des Kundennamens und der Branchenzugehörigkeit als Referenz zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
  2. Die Veröffentlichung von Testimonials, Fotos und Unternehmenslogos auf der Website von ZeoAI erfolgt nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von ZeoAI in Erdweg. Zuständig ist das Amtsgericht Dachau.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  3. Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Im Falle von Übersetzungen ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.


ZeoAI – Inhaber: Savas Kozluklu
Eulenweg 2, 85253 Erdweg | kontakt@zeoai.de | www.zeoai.de

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ZeoAI werden hier als PDF zur Verfügung gestellt.